Öffentliche Planauflage

20.11.2017

Überbauungsordnung (ÜO) ZPP 4 „Bielstrasse-Hägniweg“ und Baureglementsänderung

Der Gemeinderat Büren a.A. bringt, gestützt auf Art. 60 des kantonalen Baugesetzes (BauG) vom 9. Juni 1985, im Zusammenhang mit der Überbauungsordnung (ÜO) ZPP 4 „Bielstrasse-Hägniweg“ inkl. Änderung im Baureglement folgende Dokumente zur öffentlichen Auflage:

- Erläuterungsbericht nach Art. 47 RPV
- Änderung Baureglement Art. 34 Abs. 5 im geringfügigen Verfahren nach Art. 122 BauV
- Überbauungsplan im Massstab 1:500
- Überbauungsvorschriften (ÜV)

Die Akten zur Überbauungsordnung (ÜO) ZPP 4 „Bielstrasse-Hägniweg“ und Baureglementsänderung liegen vom 23. November 2017 bis und mit 29. Dezember 2017 öffentlich auf. Sie können während den ordentlichen Büroöffnungszeiten in der Bauverwaltung, Kreuzgasse 32, 3294 Büren a.A. eingesehen werden. Zusätzlich sind die Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde Büren a.A. unter www.bueren.ch abrufbar.


Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefirst schriftlich und begründet bei der Bauverwaltung Büren a.A. einzureichen.

20.11.2017, 15:20 Uhr, va

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