Betreuungsgutscheine

Familienergänzende Kinderbetreuung in Kindertagesstätten und Tagesfamilien in der Gemeinde Büren an der Aare

Die Gemeinde führte per Januar 2020 das System der Betreuungsgutscheine ein. Wer auf eine Vergünstigung der Kinderbetreuung angewiesen ist, muss zwingend ein Gesuch um Betreuungsgutscheine stellen.

Die Gemeinde Büren a.A. übernimmt die Bearbeitung der Betreuungsgutscheine für die Gemeinden Büren a.A., Meienried und Rüti bei Büren.

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung der Betreuungsgutscheine für die Gemeinde Büetigen ab der Periode 2024/2025 nicht mehr durch die Gemeinde Büren a.A. erfolgt.
Neu ist die Gemeinde Büetigen dafür zuständig und die Kontaktdaten sowie die Adresse sind ab 1. März 2024 in kiBon ersichtlich.

Untenstehend finden Sie eine Kurzanleitung (PDF), wie Sie die Betreuungsgutscheine beantragen können.

Zuständige Stelle:

Finanzverwaltung Büren an der Aare
Hauptgasse 10
3294 Büren a.A.
Tel. 032 352 03 20
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Was sind Betreuungsgutscheine?

Nähere Erläuterungen zum Gutscheinsystem finden Sie auf der Website der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kanton Bern:
https://www.fambe.sites.be.ch/familienthemen/kinderbetreuung/betreuungsgutscheine

Wer kann einen Antrag für einen Betreuungsgutschein stellen?

Erziehungsberechtigte von Kindern im Vorschulalter mit Wohnsitz in der Gemeinde Büren an der Aare. Voraussetzung ist, dass die Eltern (oder Elternteile) berufstätig oder in Ausbildung oder nachweislich auf Stellensuche sind. Ein Antrag auf Vergünstigung kann zudem eingereicht werden, wenn das Kind/die Kinder aufgrund einer erschwerten familiären Situation im Elternhaus oder für eine bessere Integration eine Betreuung benötigen. Der Anmeldung muss in diesem Fall ein Gesuch um Vergünstigung aus sozialen Gründen beigelegt werden. Das Formular muss durch eine anerkannte Fachstelle unterzeichnet werden.

Wie stelle ich einen Antrag für einen Betreuungsgutschein?

Der Antrag für einen Betreuungsgutschein kann erst eingereicht werden, wenn mit einem Betreuungsanbieter ein Platz vereinbart wurde. Die Beantragung erfolgt über die neue Webapplikation des Kantons Bern kiBon. Für die Antragstellung benötigen Sie ein BE-Login. Wenn Sie für das Ausfüllen der Steuererklärung bereits ein BE-Login erstellt haben, können Sie die gleichen Zugangsdaten verwenden. Ansonsten können Sie direkt im kiBon ein BE-Login eröffnen.

kibon.ch

Kunden ohne Internetzugang können die Anträge unter Beilage aller nötigen Unterlagen schriftlich einreichen.
Für die entsprechenden Papierdokumente dürfen Sie sich direkt an die Finanzverwaltung wenden.

Finanzverwaltung Büren an der Aare
Hauptgasse 10
3294 Büren a.A.
Tel. 032 352 03 20
Mail: finanzverwaltung@bueren.ch

Welche Unterlagen müssen mit dem Antrag eingereicht werden?

Berufstätige:

  • Steuererklärung oder definitive Veranlagung Vorjahr
  • Personen welche an der Quelle besteuert werden reichen die Lohnausweise des Vorjahres ein
  • Selbständig Erwerbende Steuerunterlagen drei Vorjahre

Sie können den Antrag um Betreuungsgutscheine aber auch ohne Steuererklärung stellen, diese erleichtert Ihnen lediglich das Ausfüllen des Antrages. Halten Sie hierfür insbesondere den Lohnausweis sowie die Nachweise über ihr Vermögen, Stand 31.12., (z.B.: Kto.-Auszug, Immobilien, Zinsbestätigung, Steuerwert Auto usw.) bereit.

Nichtberufstätige:

  • Bestätigung betreffend der aktiven Arbeitsuche vom RAV oder falls involviert vom Sozialdienst. Falls Sie weder beim RAV noch beim Sozialdienst angeschlossen sind, sich aber dennoch auf Stellensuche befinden, dann nehmen Sie bitte direkt mit uns Kontakt auf. Befinden Sie sich aktuell nicht auf Stellensuche, möchten aber einen Betreuungsbedarf aufgrund sozialer oder sprachlichen Gründen geltend machen, dann reichen Sie uns bitte das Formular «Fachstellenbestätigung soziale Indikation und Arbeitssuche» ein.
  • Bezüger von Sozialhilfe können anstelle der Steuerunterlagen eine Bestätigung des Sozialdienstes über den Sozialhilfebezug einreichen.

Wo können Betreuungsgutscheine eingelöst werden?

Betreuungsgutscheine können bei allen Kindertagesstätten oder Tagesfamilienorganisationen im Kanton Bern eingelöst werden, die über die kantonale Zulassung zum Gutscheinsystem verfügen. Eine Liste der zugelassenen Anbieter finden Sie auf dem Familienportal. Fragen Sie sicherheitshalber vor der Vereinbarung eines Platzes Ihren Betreuungsanbieter, ob dieser über eine Zulassung verfügt.

Was für ein Betreuungsangebot gibt es in meiner Region?

Unter folgendem Link können Sie Kinderbetreuungseinrichtungen in der Umgebung finden.

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