05.10.2017
Unterhalt Schwimmbadanlagen - Sanierung Bereich Schwimmbecken - Fakultatives Finanzreferendum
Der Gemeinderat von Büren a.A. gibt gemäss Artikel 23 lit. b der Gemeindeordnung (GO) vom 5. Dezember 2000 folgenden Beschluss bekannt:
Für den Unterhalt der Schwimmbadanlagen bzw. die Sanierung des Bereichs Schwimmbecken wird ein Verpflichtungskredit über CHF 200‘000.00 (inkl. MWST) gesprochen.
Referendumsmöglichkeit
2,5 Prozent der Stimmberechtigten können innert 30 Tagen seit Veröffentlichung durch Unterzeichnen des entsprechenden Begehrens verlangen, dass der vorgenannte Beschluss des Gemeinderates der Gemeindeversammlung unterbreitet wird (Art. 14 GO). Das Referendum ist bei der Gemeindeschreiberei einzureichen, welche auch für die Beglaubigung der Unterschriften zuständig ist.
Einwohnergemeinde Büren an der Aare
Gemeinderat