Öffentliche Planauflage - Ortsplanungsrevision Büren a.A.

18.09.2019

Öffentliche Planauflage - Ortsplanungsrevision Büren a.A.

Der Gemeinderat Büren a.A. bringt, gestützt auf Art. 60 des kantonalen Baugesetzes (BauG) vom 9. Juni 1985, im Zusammenhang mit der Ortsplanungsrevision folgende Dokumente zur zweiten öffentlichen Auflage:
- Baureglement
- Zonenplan
- Schutzzonenplan
- Vorschriften zur Uferschutzplanung
- Uferschutzplan Nr. 1 "Scheuren-Hägni"
- Erläuterungsbericht

Die Akten liegen vom 19. September 2019 bis zum 21. Oktober 2019 öffentlich auf. Sie können während den ordentlichen Büroöffnungszeiten in der Bauverwaltung, Kreuzgasse 32, 3294 Büren a.A. eingesehen werden. Zudem sind die Unterlagen zur zweiten öffentlichen Auflage auch online unter www.bueren.ch abrufbar.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet der Bauverwaltung Büren a.A., Kreuzgasse 32, 3294 Büren a.A. einzureichen.

Es wird darauf hingewiesen, dass ausschliesslich die ersichtlich gemachten Änderungen gegenüber der ersten öffentlichen Auflage vom 16. Mai 2019 bis 17. Juni 2019 einspracherelevant sind.


Büren a.A., 10. September 2019
Der Gemeinderat

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