Ordentliche Gemeindeversammlung vom 22.11.2016

20.10.2016

Ordentliche Gemeindeversammlung vom 22.11.2016


Ordentliche Gemeindeversammlung vom Dienstag, 22. November 2016, 20:00 Uhr, im Rathaus, Hauptgasse 10, Saal (1. Stock)

Traktanden:

1. Protokoll vom 7. Juni 2016
    Genehmigung

2. Budget 2017
    Genehmigung

3. Finanzplan 2017 - 2021
    Genehmigung

4. Kita Region Büren – Erweiterung bzw. Beschlussfassung betreffend wiederkehrender Kosten
    Genehmigung Verpflichtungskredit

5. Zonenplanänderung Umzonung Parzelle GB-Nr. 1
    Genehmigung

6. Teilrevision Gemeindeordnung
    Genehmigung

7. Mitteilungen des Gemeinderates

8. Verschiedenes

anschliessend

  •  Ehrung der Verstorbenen 


Öffentliche Auflage und weitere Informationsmöglichkeiten zu den Versammlungsgeschäften:


Rechtsmittelbelehrung: Während der Auflagefrist bis zum Vortag der nächsten Gemeindeversammlung kann gegen das Protokoll bei der
Gemeindeschreiberei z.H. des Präsidenten der Gemeindeversammlung schriftlich Einsprache erhoben werden (Art. 17 AWR).

  •  Die ungekürzten Fassungen Budget 2017 (Trakt. 2) und Finanzplan 2017 - 2021 (Trakt. 3) können 20 Tage vor der Gemeindeversammlung bei der Gemeindeschreiberei gratis bezogen bzw. auf der Homepage (www.bueren.ch/de/verwaltung/onlineschalter.php) eingesehen werden.


  •  Die entsprechenden Unterlagen zu Traktandum 5 (Zonenplanänderung Umzonung Parzelle GB-Nr. 1) liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung zur Einsichtnahme auf bzw. können auf der Homepage (www.bueren.ch/de/verwaltung/onlineschalter.php) eingesehen werden.


  •  Die entsprechenden Unterlagen zu Traktandum 6 (Teilrevision Gemeindeordnung) liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung zur Einsichtnahme auf bzw. können auf der Homepage (www.bueren.ch/de/verwaltung/onlineschalter.php) eingesehen werden.


  • Die übrigen Akten zu den Traktanden liegen 20 Tage vor der Versammlung beim Schalter der Gemeindeschreiberei im Rathaus, Hauptgasse 10 (EG), während den ordentlichen Büroöffnungszeiten öffentlich auf.             


Sämtliche Geschäfte werden in einer Botschaft, die allen Haushaltungen zugestellt wird, vorgestellt. Die Botschaft kann auch unter www.bueren.ch/de/verwaltung/onlineschalter.php heruntergeladen werden.

Beschwerden gegen Gemeindeversammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Seeland, Amthaus, Stadtplatz 33, 3270 Aarberg einzureichen (Art. 67a Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege).

Wer pflichtwidrig nicht anlässlich der Versammlung rügt, kann gegen einen gefassten Beschluss nachträglich nicht mehr Beschwerde führen (Art. 49a Gemeindegesetz).

Alle in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten sind zur Versammlung freundlich eingeladen.

Im Anschluss offeriert die Einwohnergemeinde Büren a.A. allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern einen Apéro im Rathauskeller.

Einwohnergemeinde Büren and der Aare
Gemeinderat

20.10.2016, 08:11 Uhr, su

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