Ordentliche Gemeindeversammlung vom Dienstag, 25. November 2025

22.10.2025

Ordentliche Gemeindeversammlung vom Dienstag, 25. November 2025, 19:00 Uhr, im Rathaus

1. Budget 2026 & Finanzplan 2026-2030
Genehmigung

2. Wahl Revisionsgesellschaft – Rechnungsprüfung 2025-2028

3. Wahl Präsidium und Vizepräsidium der Gemeindeversammlung

4. Informationen aus den Ressorts
Kenntnisnahme

5. Verschiedenes

anschliessend

• Ehrung der Verstorbenen
• Verabschiedung Behördenmitglieder Legislatur 2022-2025


Öffentliche Auflage und weitere Informationsmöglichkeiten zu den Versammlungsgeschäften:

• Die ungekürzte Fassung des Budgets 2026 (Trakt.1) kann vor der Gemeindeversammlung bei der Gemeindeschreiberei/Finanzverwaltung gratis bezogen oder auf der Homepage eingesehen werden.

• Der Finanzplan 2026-2030 (Trakt. 1) kann vor der Gemeindeversammlung bei der Gemeindeschreiberei/Finanzverwaltung gratis bezogen oder auf der Homepage eingesehen werden.

• Die übrigen Akten zu den Traktanden liegen vor der Versammlung beim Schalter der Gemeindeschreiberei im Rathaus, Hauptgasse 10 (EG), während den ordentlichen Büroöffnungszeiten öffentlich auf:
Montag 08:30 - 11:30 Uhr / 14:00 - 18:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 11.30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 11:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 11:30 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag 08.30 - 13.00 Uhr (durchgehend)


Zustellung Botschaft zur Gemeindeversammlung
Der Gemeinderat hat entschieden die Botschaft zur Gemeindeversammlung künftig nur noch digital (www.bueren.ch) anzubieten bzw. gedruckte Botschaften nur noch auf Bestellung zu verschicken.
Selbstverständlich besteht jederzeit die Möglichkeit sich bei der Gemeindeschreiberei zu melden und sich für die physische Zustellung der Botschaft eintragen zu lassen.

Beschwerden gegen Gemeindeversammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Seeland, Amthaus, Stadtplatz 33, 3270 Aarberg einzureichen (Art. 67a Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege).

Wer pflichtwidrig nicht anlässlich der Versammlung rügt, kann gegen einen gefassten Beschluss nachträglich nicht mehr Beschwerde führen (Art. 49a Gemeindegesetz).

Alle in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten sind zur Versammlung freundlich eingeladen.


Einwohnergemeinde Büren an der Aare
Gemeinderat

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