27.01.2022
Änderung der Überbauungsordnung (ÜO) 12 „Dotzigenfeld“
Der Gemeinderat Büren a.A. bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) die vorerwähnte Änderung (bestehend aus Überbauungsplan im Massstab 1:500, Überbauungsvorschriften und Erläuterungsbericht nach Art. 47 RPV) zur öffentlichen Auflage.
Die Akten liegen während 30 Tagen vom 27. Januar 2022 bis zum 28. Februar 2022 öffentlich auf. Sie können während den Büroöffnungszeiten in der Bauverwaltung, Kreuzgasse 32, 3294 Büren a.A. eingesehen werden. Zusätzlich sind die Unterlagen hier abrufbar:
- Überbauungsplan
- Überbauungsvorschriften
- Erläuterungsbericht
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Bauverwaltung Büren a.A. einzureichen.