Anpassung Marktverordnung

21.10.2025

Anpassung Marktverordnung

Der Gemeinderat gibt gestützt auf Art. 65 ff des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) vom 23. Mai 1989 und Art. 45 der Gemeindeverordnung (GV) vom 16. Dezember 1998 bekannt, dass er anlässlich seiner Sitzung vom 14. Oktober 2025 eine Änderung in der Marktverordnung (Anpassung Zeiten Frühlings- und Herbstmarkt von bisher 08.00 – 16.00 Uhr auf neu 09.00 – 17.00 Uhr) vorgenommen hat.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen seit Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter-amt Seeland, Stadtplatz 33, 3270 Aarberg Beschwerde geführt werden.

Die Verordnung ist bei der Gemeindeschreiberei, Rathaus, Hauptgasse 10 oder in elektronischer Form (www.bueren.ch) erhältlich.

Marktverordnung

Einwohnergemeinde Büren an der Aare
Gemeinderat

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