Majorzwahlen durch den Gemeinderat

10.02.2022

Majorzwahlen durch den Gemeinderat

Der Gemeinderat von Büren a.A. hat an seiner Sitzung vom 1. Februar 2022 die Majorzwahlen für die ständigen Kommissionen nach Art. 56 des Reglements über das Verfahren bei Abstimmungen und Wahlen (AWR) sowie Art. 21 der Gemeindeordnung (GO) für die Legislaturperiode 2022 – 2025 vorgenommen.

Bildungskommission
Yvonne Grete, CFO, Solothurnstrasse 11a, 3294 Büren a.A. (bisher)
Marlise Vögtlin, Geschäftsleiterin, Kanalstrasse 2a, 3294 Büren a.A., (bisher)
Chantal De Monaco, Lehrerin, Eichwaldstrasse 29, 3294 Büren a.A.


Die Einwohnergemeinde Oberwil b.Büren hat Anspruch auf einen Sitz in der Kommission.

Finanzkommission
Pascal Ingold, dipl. Wirtschaftsprüfer, Bielstrasse 11a, 3294 Büren a.A. (bisher)
Markus Schär, lic.rer.pol., Holestrasse 15, 3294 Büren a.A.
Daniel, Liechti, CEO , Eschenweg 3, 3294 Büren a.A.
Beat Flück, parteilos, Eschenweg 12, 3294 Büren a.A. (bisher)


Die Gesamtzahl der gültigen Wahlvorschläge erreicht bei der Wahl der Finanzkommissions-Mitglieder gerade die Zahl der zu besetzenden Sitze. Somit können ohne Wahlverhandlung die Kandidaten als gewählt erklärt werden (Stille Wahlen). Gestützt auf Art. 55 des Reglements über das Verfahren bei Abstimmungen und Wahlen (AWR) hat der Gemeinderat deshalb die für dieses Amt Vorgeschlagenen für die Amtsperiode vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2025 als gewählt erklärt.


Fachinstanz Altstadt (FIAS)
Rolf Weber, Architekt FH, Kloosweg 83A, 2502 Biel
Walter Rey, Architekt HTL / Planer BSP, Unionsgasse 5, 2502 Biel, (bisher)
Martin Stebler, Architekt FH / EMBA, Drosselweg 24, 4500 Solothurn, (bisher)


Die Gesamtzahl der gültigen Wahlvorschläge erreicht bei der Wahl der FIAS-Mitglieder gerade die Zahl der zu besetzenden Sitze. Somit können ohne Wahlverhandlung die Kandidaten als gewählt erklärt werden (Stille Wahlen). Gestützt auf Art. 55 des Reglements über das Verfahren bei Abstimmungen und Wahlen (AWR) hat der Gemeinderat deshalb die für dieses Amt Vorgeschlagenen für die Amtsperiode vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2025 als gewählt erklärt.


Gegen die Wahlergebnisse kann gemäss Artikel 65 ff des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 10 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Seeland, Amthaus, Stadtplatz 33, 3270 Aarberg schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden.


Einwohnergemeinde Büren a.A.
Gemeinderat

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