Gemeindewahlen 2025 – Wahldatum und Eingabe Wahlvorschläge
20.08.2025
Gemeindewahlen 2025 – Wahldatum und Eingabe Wahlvorschläge
Der Gemeinderat Büren a.A. hat die ordentlichen Gemeindewahlen, für die am 1. Januar 2026 beginnende vierjährige Amtsdauer, auf Sonntag, 9. November 2025, festgelegt. Das Wahlverfahren stützt sich auf die Gemeindeordnung vom 4. März 2025.
Durch Urnenwahl sind zu wählen:
a. Nach dem Verhältniswahlverfahren (Proporz)
Sieben Mitglieder des Gemeinderates
b. Nach dem Mehrheitswahlverfahren (Majorz)
Das Präsidium des Gemeinderates
Wahlvorschläge Gemeinderat
• Die Wahlvorschläge sind bis zum vierunddreissigsten Tag vor dem Wahltag, das heisst bis am Montag, 6. Oktober 2025, 12.00 Uhr bei der Gemeindeschreiberei Büren a.A. einzu-reichen.
• Der Wahlvorschlag muss von mindestens zehn Stimmberechtigten unterzeichnet sein. Die Unterzeichnung des eigenen Wahlvorschlages ist zulässig.
• Ein Wahlvorschlag darf höchstens so viele Namen von Kandidierenden enthalten, als Sitze zu besetzen sind. Eine Person darf höchstes zweimal auf dem Wahlvorschlag aufgeführt sein.
• Stimmberechtigte dürfen nicht mehr als einen Wahlvorschlag für das gleiche Amt unterzeichnen. Sie können nach Einreichung des Wahlvorschlags ihre Unterschrift nicht zurückziehen.
Listenverbindungen
• Listenverbindungen sind bis zum vierunddreissigsten Tag vor dem Wahltag, das heisst bis am Montag, 6. Oktober 2025, 12.00 Uhr bei der Gemeindeschreiberei Büren a.A. einzu-reichen.
• Zwei oder mehrere Wahlvorschläge können miteinander verbunden werden (Listenverbin-dungen). Listenverbindungen sind auf den Wahlvorschlägen vor deren Unterzeichnung zu vermerken.
• Unterlistenverbindungen sind nicht gestattet.
Wahlvorschläge Gemeindepräsidium
• Die Wahlvorschläge sind bis zum siebenundzwanzigsten Tag vor dem Wahltag, dass heisst bis am Montag, 13. Oktober 2025, 12.00 Uhr bei der Gemeindeschreiberei Büren a.A. einzureichen.
• Der Wahlvorschlag muss von mindestens zehn Stimmberechtigen unterzeichnet sein. Die Unterzeichnung des eigenen Wahlvorschlags ist zulässig.
• Ein Wahlvorschlag darf nur einen Namen enthalten. Die vorgeschlagene Person muss ebenfalls für den Gemeinderat kandidieren.
• Stimmberechtigte dürfen nicht mehr als einen Wahlvorschlag für das gleiche Amt unterzeichnen. Sie können nach Einreichung des Wahlvorschlages ihre Unterschrift nicht mehr zurückziehen.
Mängelbehebung Wahlvorschlag
• Die Mängel an einem Wahlvorschlag sind bis spätestens zum siebenundzwanzigsten Tag vor dem Wahltag, das heisst bis am Montag, 13. Oktober 2025, 12.00 Uhr zu beheben. Andernfalls wird der Wahlvorschlag vom Gemeinderat für ungültig erklärt. Vorbehalten bleibt das Streichen und Ersetzen von Kandidatennamen.
Streichen und Ersetzen von Kandidatennamen
• Wird eine kandidierende Person auf mehr als einem Wahlvorschlag vorgeschlagen, so veranlasst der Gemeindeschreiber sie, sich für einen Wahlvorschlag zu entscheiden. Hierauf wird ihr Name auf den übrigen Wahlvorschlägen gestrichen.
• Entscheidet sich die kandidierende Person bis zum siebenundzwanzigsten Tag vor dem Wahltag, das heisst bis am Montag, 13. Oktober 2025, nicht für einen Wahlvorschlag, so wird ihr Name auf allen Wahlvorschlägen gestrichen.
• Fällt auf einem Wahlvorschlag der Name einer kandidierenden Person weg, so können ihn die Vertreterinnen und Vertreter der Partei oder Gruppe bis fünfundzwanzig Tage vor dem Wahltag, das heisst bis am Mittwoch, 15. Oktober 2025, ersetzen. Nach diesem Zeitpunkt darf an den eingereichten Wahlvorschlägen nichts mehr geändert werden.
Publikation der Listen
Der Gemeindeschreiber macht die Listen mit ihren Bezeichnungen und den Listenverbindungen spätestens 16 Tage vor dem Wahltag, dass heisst am Donnerstag, 23. Oktober 2025 im amtlichen Publikationsorgan bekannt, jedoch ohne die Namen der Unterzeichnenden.
Zweiter Wahlgang Gemeindepräsidium
• Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet drei Wochen nach dem ersten Wahlgang, das heisst am Sonntag, 30. November 2025, statt.
• Wählbar sind alle Personen, die in den Gemeinderat gewählt wurden.
• Eine Kandidatur für den zweiten Wahlgang ist innert drei Tagen nach dem ersten Wahlgang, das heisst bis am Mittwoch, 12. November 2025 bekanntzugeben.
Einwohnergemeinde Büren an der Aare
Gemeinderat