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Gemeindeordnung - Genehmigung und Inkrafttreten

26.06.2025

Gemeindeordnung - Genehmigung und Inkrafttreten

(Bekanntmachung gemäss Art. 45 Kant. Gemeindeverordnung)

Genehmigung:
In Anwendung von Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV, BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die von der Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Büren a.A. am 4. März 2025 beschlossene Totalrevision der Gemeindeordnung vom Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern am 19. Juni 2025 vorbehaltlos genehmigt wurde.

Inkrafttreten:
Die Totalrevision der Gemeindeordnung tritt rückwirkend auf 1. Juni 2025 in Kraft.

Reglementsbezug:
Der Gemeindeerlass kann auf der gemeindeeigenen Homepage www.bueren.ch heruntergeladen oder während den Büroöffnungszeiten bei der Gemeindeschreiberei bezogen werden.

Büren a.A., 26. Juni 2025
Gemeinderat Büren a.A

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