Anpassung Personalverordnung

17.11.2022

Anpassung Personalverordnung

Der Gemeinderat gibt gestützt Art. 65 ff des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) vom 23. Mai 1989 und Art. 45 der Gemeindeverordnung (GV) vom 16. Dezember 1998 bekannt, dass er anlässlich seiner Sitzung vom 8 November 2022 diverse Änderungen in der Personalverordnung vorgenommen hat.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen seit Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt Seeland, Stadtplatz 33, 3270 Aarberg Beschwerde geführt werden.

Die Verordnung ist bei der Gemeindeschreiberei, Rathaus, Hauptgasse 10 oder in elektronischer Form (www.bueren.ch) erhältlich.

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Die AHV-Zweigstelle bleibt neu jeweils am Montag geschlossen. Besprechungstermine können weiterhin auch montags, individuell und frühzeitig vereinbart werden.
 

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