Administrative Unterstützung Bauverwaltung – Fakultatives Finanzreferendum
29.04.2026
Administrative Unterstützung Bauverwaltung – Fakultatives Finanzreferendum
Um die weitere Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Bauverwaltung Büren a.A. zu gewährleisten, hat der Gemeinderat folgende Nachkredite beschlossen:
1. Genehmigung eines Nachkredites über CHF 39'100.00 für die Fortführung eines externen Mandats für zusätzliche Leistungen (Schwerpunkt Projekte) in den Monaten Juli bis September 2026.
2. Genehmigung eines Nachkredites über CHF 38'800.00 für die Fortführung eines externen Mandats für zusätzliche Leistungen (Schwerpunkt Baubewilligungsverfahren) in den Monaten Juli bis September 2026.
3. Genehmigung eines Nachkredites für eine Reserve von personellen Dienstleistungen über CHF 50'000.00 für die Monate Oktober bis Dezember 2026.
Mit diesen Beschlüssen unterliegt die Kreditkompetenz in diesem Bereich gemäss Art. 13 Abs. 2 lit. b der Gemeindeordnung der Gemeinde Büren a.A. vom 4.03.2025 dem fakultativen Referendum (neue einmalige Ausgaben zwischen CHF 250'000.00 bis CHF 500'000.00).
Die weiteren Ausführungen zu diesem Geschäft, sind auf einem separaten Informationsblatt zusammengestellt und können auf der Homepage, als auch im Schaukasten, der Gemeinde Büren a.A. (www.bueren.ch) eingesehen werden.
Referendumsmöglichkeit
Mindestens 5 Prozent der Stimmberechtigten können innert 30 Tagen seit Veröffentlichung dieses Gemeinderatsbeschlusses das Referendum ergreifen (Art. 34 GO). Das Referendum ist bei der Gemeindeschreiberei einzureichen. Im Übrigen gelten für das Sammeln und Einreichen von Unterschriften die übergeordneten kantonalen gesetzlichen Bestimmungen sinngemäss.
Einwohnergemeinde Büren an der Aare
Gemeinderat
