Abwasserleitung Aarequerung (Düker); Sanierung der bestehenden Abwasserleitung Aareweg-Holematt - Fakultatives Finanzreferendum

10.02.2022

Abwasserleitung Aarequerung (Düker); Sanierung der bestehenden Abwasserleitung Aareweg-Holematt - Fakultatives Finanzreferendum

Der Gemeinderat von Büren a.A. gibt gemäss Artikel 22 lit. b der Gemeindeordnung (GO) vom 5. Dezember 2000 folgenden Beschluss bekannt:


Für die Sanierung der bestehenden Abwasserleitung der Aarequerung (Düker) Aareweg-Holematt wird ein Investitionskredit über CHF 200‘000.00 gesprochen.


Referendumsmöglichkeit

2,5 Prozent der Stimmberechtigten können innert 30 Tagen seit Veröffentlichung durch Unter-zeichnen des entsprechenden Begehrens verlangen, dass der vorgenannte Beschluss des Gemeinderates der Gemeindeversammlung unterbreitet wird (Art. 13 GO). Das Referendum ist bei der Gemeindeschreiberei einzureichen, welche auch für die Beglaubigung der Unterschriften zuständig ist. Im Übrigen gilt für das Sammeln und Einreichen von Unterschriften Art. 125 ff des Gesetzes über die politischen Rechte sinngemäss.

Einwohnergemeinde Büren an der Aare
Gemeinderat

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen