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Marktwesen - Frühlingsmarkt, Herbstmarkt, Weihnachtsmarkt

Marktwesen - Frühlingsmarkt, Herbstmarkt, Weihnachtsmarkt

Der Gemeinderat hat folgende wiederkehrenden ordentlichen Märkte bewilligt:

- Frühlingsmarkt (Mai)

- Herbstmarkt (September)

- Weihnachtsmarkt (Dezember)

 

Die genauen Daten können Sie aus dem Veranstaltungskalender entnehmen.

An-/Abmeldungen haben über das Marktsekretariat zu erfolgen. Die Marktverantwortliche sorgt jeweils am Markttag für einen reibungslosen Ablauf .

Sämtliche Marktteilnehmer haben sich an die Vorschriften der nachstehenden Marktverordnung zu halten.

Markt
Bewilligungspflichtige Anlässe

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