Kurtaxe

Kurtaxe

Seit 1. Januar 2007 wird für alle Übernachtungen in Ferienwohnungen, Privatzimmern (z.B. Bed & Breakfast, AirBnB) und Gemeinschaftsunterkünften (z.B. Turnhallen, Zivilschutzanlagen) eine Kurtaxe von CHF 1.00 pro Person (> 16 Jahre) und Übernachtung erhoben (Ziff. II Bst. C ABGR).

 

Dabei kommen ½ der Einnahmen dem Tourismus Biel-Seeland und ½ dem Tourismus Büren zugute.

 

Die einkassierte Kurtaxe ist jeweils für das Kalenderjahr bis spätestens am 15. Januar des folgenden Jahres mit nachstehendem Formular abzurechnen. Anschliessend wird die Finanzverwaltung Büren a. A. entsprechend Rechnung stellen.

 

Die kantonale Beherbergungsabgabe muss direkt mit dem Amt für Wirtschaft (Tourismus und Regionalentwicklung) abgerechnet werden. Es besteht keine Vereinbarung zwischen Kanton und Gemeinde nach Art. 24 des Tourismusentwicklungsgesetzes (TEG).

Abgabenreglement - Kurtaxe
Kurtaxe Parahotellerie - Erfassungsformular
Finanzverwaltung
Tourismus

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Dienstag 08:00 - 11:30 14:00 - 17:00
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Donnerstag 08:00 - 11:30 14:00 - 17:00
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Die AHV-Zweigstelle bleibt neu jeweils am Montag geschlossen. Besprechungstermine können weiterhin auch montags, individuell und frühzeitig vereinbart werden.
 

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