Der Professionalisierte Brandschützer ist für folgende Nutzungen zuständig:
• Wohngebäude mit Ausnahme von Hochhäusern (mehr als 8 Geschosse)
• Landwirtschaftliche Betriebsgebäude mit oder ohne Wohnteil
• Einstellräume für Motorfahrzeuge (bis 50 Fahrzeuge)
• Verwaltungs- und Bürogebäude bis 2 Geschosse oder bis 600 m 2 Brutto-Geschossfläche
• Verkaufsgeschäfte und Ladengruppen bis 1000 m 2 Verkaufsfläche (Ausnahme Apotheken und Drogerien)
• Kleine Gewerbebauten, in denen keine feuergefährlichen Stoffe und Waren erzeugt oder verarbeitet und keine Feuerarbeiten ausgeführt werden (z.B. Coiffeur, Metzgerei, Bäckerei, Schuhmacherei, Sattlerei, Töpferei, usw.)
• Kleingebäude ohne erhöhtes Brandrisiko
Im Rahmen des baulichen Brandschutzes bearbeitet die Bauverwaltung für die Gemeinden Büren an der Aare, Oberwil bei Büren und Meienried die brandschutzrelevanten Baugesuche.
Brandschutzfachfrau / Feueraufseherin
Jasmin Kislig
079 798 19 37
feueraufseher@gmail.com