Verkehrsbeschränkungen - Ausnahmebewilligungen

Verkehrsbeschränkungen - Ausnahmebewilligungen

 

Blaue Zone / Parkverbot ausserhalb markierter Parkfelder

Im gesamten Stedtli (inkl. Graben und Parkplatz "Schlossgarten") gilt die Blaue Zone mit Parkverbot ausserhalb markierter Parkfelder. Muss ausnahmsweise ein Fahrzeug länger als eine Stunde auf einem Parkfeld abgestellt werden (z.B. an einem Zügeltag), so kann bei der Gemendeschreiberei gegen eine Gebühr von CHF 5.00 ein Tagesbewilligung gelöst werden. Betrifft eine solche Ausnahme mehr als eine Woche (z.B. Fahrzeuge von Handwerkern bei Baustellen) so ist ein entsprechendes Gesuch (siehe untenstehendes Gesuchs-Formular) um eine Ausnahmebewilligung (Gebühr CHF 40.00) zu stellen. Die Parkkarte ist wie die Tagesbewilligung gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe anzubringen.

 

Ländte - Fahrverbot

Seit der Neugestaltung der Ländte (Sommer 2008) ist die Ländte (inkl. Schlossrain) verkehrsfrei. Die Zufahrt ist für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder verboten. Gestattet sind einzig Güterumschlag sowie die Zufahrt für Inhaber von Berechtigtenkarten. Anrecht auf eine solche Karte haben nur Liegenschaftsbesitzer und Mieter, welche eine Garage oder einen Parkplatz auf privatem Grund im Schlossrain oder entlang der Ländte nachweisen können. Für den Erhalt einer solchen Ausnahmebewilligung ist ein entsprechendes Gesuch einzureichen (siehe untenstehendes Gesuchs-Formular)

 

 

 

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Dienstag 08:00 - 11:30 14:00 - 17:00
Mittwoch 08:00 - 11:30
Donnerstag 08:00 - 11:30 14:00 - 17:00
Freitag 08:00 - 13:00 durchgehend
Die AHV-Zweigstelle bleibt neu jeweils am Montag geschlossen. Besprechungstermine können weiterhin auch montags, individuell und frühzeitig vereinbart werden.
 

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