Ab sofort können Sie uns Ihr Baugesuch elektronisch einreichen. Über folgenden Link gelangen Sie auf eBau: http://www.be.ch/ebau
Sämtliche Pläne und Dokumente sind unterzeichnet, datiert und in mindestens zweifacher Ausgabe mit dem Gesuchsformular bei der zuständigen Gemeinde in Papierform einzusenden.
Der Gemeinderat informiert die Bürgerinnen und Bürger über die Beschlüsse von allgemeiner Tragweite, welche schutzwürdige, private oder öffentliche Interessen nicht verletzen. Der Gemeinderat hält jeweils fest, welche Beschlüsse veröffentlicht werden:
Der Gemeinderat informiert die Bürgerinnen und Bürger über die Beschlüsse von allgemeiner Tragweite, welche schutzwürdige, private oder öffentliche Interessen nicht verletzen. Der Gemeinderat hält jeweils fest, welche Beschlüsse veröffentlicht werden:
Der Gemeinderat informiert die Bürgerinnen und Bürger über die Beschlüsse von allgemeiner Tragweite, welche schutzwürdige, private oder öffentliche Interessen nicht verletzen. Der Gemeinderat hält jeweils fest, welche Beschlüsse veröffentlicht werden:
Die AHV-Zweigstelle bleibt neu jeweils am Montag geschlossen. Besprechungstermine können weiterhin auch montags, individuell und frühzeitig vereinbart werden.
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