Öffentliche Planauflage

13.01.2022

Geringfügige Änderung der Überbauungsordnung (ÜO) 15 „Beunde“ nach Art. 122 Abs. 7 BauV

Der Gemeinderat Büren a.A. bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die vorerwähnte Änderung zur öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.

Die Akten liegen während 30 Tagen vom 13. Januar 2022 bis zum 14. Februar 2022 öffentlich auf. Sie können während den ordentlichen Büroöffnungszeiten in der Bauverwaltung, Kreuzgasse 32, 3294 Büren a.A. eingesehen werden. Zusätzlich sind die Unterlagen auf der website der Gemeinde Büren a.A. unter www.bueren.ch abrufbar.

Innert der Auflagefrist kann gegen die geplante Änderung bei der Bauverwaltung Büren a.A. schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden.

- Geringfügige Änderung Überbauungsordnung Beunde - Überbauungsplan 1-500
- Geringfügige Änderung Überbauungsordnung Beunde – Vorschriften
- Geringfügige Änderung Überbauungsordnung Beunde – Erläuterungsbericht

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