Hard- und Softwareersatz 2023/2024 – Fakultatives Finanzreferendum

25.10.2022

Hard- und Softwareersatz 2023/2024 – Fakultatives Finanzreferendum

Der Gemeinderat von Büren a.A. gibt gemäss Artikel 22, lit. b der Gemeindeordnung (GO) vom 5. Dezember 2000 folgenden Beschluss bekannt:

Für den Ersatz der Hard- sowie Software wird ein Verpflichtungskredit über CHF 167‘800.00 gesprochen.

Referendumsmöglichkeit
2,5 Prozent der Stimmberechtigten können innert 30 Tagen seit Veröffentlichung durch Unterzeichnen des entsprechenden Begehrens verlangen, dass der vorgenannte Beschluss des Gemeinderates der Gemeindeversammlung unterbreitet wird (Art. 13 GO). Das Referendum ist bei der Gemeindeschreiberei einzureichen, welche auch für die Beglaubigung der Unterschriften zuständig ist.

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