Innerhalb der vom Gemeinderat Büren a.A. angesetzten Nachfrist ist für das Amt des Vizepräsidenten der Gemeindeversammlung frist- und formgerecht folgender Wahlvorschlag eingereicht worden:
Vizepräsident der Gemeindeversammlung
Spahr Stefan, 1968, Dipl. Erwachsenenbildner HF, Bellevue, FORUM
Die Gesamtzahl der gültigen Wahlvorschläge erreicht bei der oben erwähnten Wahl gerade die Zahl der zu besetzenden Sitze. Somit kann ohne Wahlverhandlung der Kandidat als gewählt erklärt werden (Stille Wahlen). Gestützt auf Art. 55 des Reglements über das Verfahren bei Abstimmungen und Wahlen (AWR) vom 5. Dezember 2000 hat der Gemeinderat deshalb den für dieses Amt Vorgeschlagenen für die Amtsperiode vom 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2013 als gewählt erklärt.
Gegen dieses Wahlergebnis kann gemäss Artikel 93 ff des Gemeindegesetzes innert 10 Tagen beim Regierungsstatthalteramt von Büren schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden.
Büren a.A., 21. Dezember 2009 Einwohnergemeinde Büren a.A.
Gemeinderat


