Gemäss Ziff. II, Bst. B des Gemeindeabgabenregelements (ABGR) vom 14. Juni 2005 ist für jeden in der Gemeinde Büren an der Aare am 1. August 2010 gehaltenen Hund, der über drei Monate alt ist, eine jährliche Abgabe zu entrichten. Die Hundetaxe 2010 beträgt:
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ordentliche Taxe pro Hund |
CHF |
80.00 |
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für jeden Hund auf Aussenhöfen |
CHF |
30.00 |
Den bisherigen Hundehaltern (gemäss Inkasso 2009) wird direkt eine Rechnung mit Einzahlungsschein zugestellt.
Alle neuen oder noch nicht registrierten Hundehalter werden hiermit aufgefordert, ihre Hunde bis spätestens am 31. August 2010 im Büro der Finanzverwaltung, Hauptgasse 10 (2. OG), anzumelden. Das entsprechende Anmeldeformular kann auch auf der Homepage der Einwohnergemeinde Büren a.A. (www.bueren.ch / Verwaltung / Onlineschalter) heruntergeladen werden.
Finanzverwaltung Büren a.A.


