Ordentliche Gemeindeversammlung
vom Dienstag, 1. Juni 2010, 20:00 Uhr,
im Rathaus, Hauptgasse 10, Saal (1. Stock)
Traktanden:
1. Protokoll vom 1. Dezember 2009
2. Jahresrechnung 2009
3. Verpflichtungskredite – Kreditabrechnungen
A) Hochwasserschutzmassnahmen
B) Sanierung des Lindenwegs „West“ (inkl. Werkleitungsersatz)
4. Parkplatz „Bahnhof Ost“ – Erteilung eines Investitionskredits
5. Friedhofreglement – Abänderung
6. Wasserbauplan „Siechenbach“ – Beschlussfassung sowie Erteilung eines Investitionskredits
7. Mitteilungen des Gemeinderates
· Projekt „Verkehr im Quartier“ – Verfahrensstand
· Umfahrung Bahnhofstrasse – Orientierung
· Gestaltung öffentlicher Raum Stedtli – Verfahrensstand
· Raum für Schule und Öffentlichkeit – Verfahrensstand
· Energiekommission – Orientierung
· Beauftragte Person für Altersfragen – Orientierung
8. Verschiedenes
Öffentliche Auflage und weitere Informationsmöglichkeiten zu den Versammlungsgeschäften:
· Das Protokoll vom 1. Dezember 2009 (Trakt. 1) liegt 20 Tage vor der Gemeindeversammlung zur Einsichtnahme auf.
Rechtsmittelbelehrung:
Während der Auflagefrist bis zum Vortag der nächsten Gemeindeversammlung kann gegen das Protokoll bei der Gemeindeschreiberei z.H. des Präsidenten der Gemeindeversammlung schriftlich Einsprache erhoben werden (Art. 17 AWR).
· Die ungekürzte Fassung Jahresrechnung 2009 (Trakt. 2) kann 20 Tage vor der Gemeindeversammlung bei der Gemeindeschreiberei gratis bezogen werden.
· Die übrigen Akten zu den Traktanden liegen 14 Tage vor der Versammlung beim Schalter der Gemeindeschreiberei im Rathaus, Hauptgasse 10 (EG), während den ordentlichen Büroöffnungszeiten öffentlich auf (mit Ausnahme der Reglementsunterlagen, welche 30 Tage vor der Versammlung öffentlich aufliegen):
Montag - Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag - Freitag 14:00 - 17:00 Uhr
Montag 14:00 - 18:00 Uhr
Sämtliche Geschäfte werden in einer Botschaft, die allen Haushaltungen zugestellt wird, vorgestellt. Die Botschaft kann auch unter www.bueren.ch è Verwaltung è Onlineschalter ausgedruckt werden.
Beschwerden gegen Gemeindeversammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Seeland, Amthaus, Stadtplatz 33, 3270 Aarberg einzureichen (Art. 93 ff GG).
Wer pflichtwidrig nicht anlässlich der Versammlung rügt, kann gegen einen gefassten Beschluss nachträglich nicht mehr Beschwerde führen (Art. 98 GG).
Alle in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten sind zur Versammlung freundlich eingeladen.
Einwohnergemeinde Büren and der Aare
Gemeinderat


