13.10.2016
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Überbauungsordnung (ÜO) „Bielstrasse-Hägniweg“ und Baureglementsänderung
Öffentliche Mitwirkungsauflage
Der Gemeinderat Büren a.A. bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 im Zusammenhang mit der Überbauungsordnung (ÜO) „Bielstrasse-Hägniweg“ inkl. Änderung im Baureglement folgende Dokumente zur öffentlichen Mitwirkungsauflage:
- Erläuterungsbericht nach Art. 47 RPV
- Änderung Baureglement Art. 34 Abs. 5 im geringfügigen Verfahren nach Art. 122 BauV
- Überbauungsplan im Massstab 1:500
- Überbauungsvorschriften (ÜV)
Die Unterlagen liegen vom 13. Oktober 2016 bis und mit 18. November 2016 in der Bauverwaltung, Kreuzgasse 32 (1. OG), Büren a.A. öffentlich auf.
Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwände erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben können mittels vorbereitetem Fragebogen erfolgen und sind an die Bauverwaltung, Kreuzgasse 32, 3294 Büren a.A. zu richten.
Einwohnergemeinde Büren an der Aare
Der Gemeinderat