14.12.2017
Totalrevision Personalverordnung - Inkraftsetzung
Der Gemeinderat gibt gestützt Art. 65 ff des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) vom 23. Mai 1989 und Art. 45 der Gemeindeverordnung (GV) vom 16. Dezember 1998 bekannt, dass er Änderungen in folgendem Erlass vorgenommen hat:
• Mit Beschluss vom 14. November 2017 hat der Gemeinderat die Totalrevision der Personalverordnung beschlossen. Der Erlass tritt per 1. Januar 2018 in Kraft.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen seit Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt Seeland, Stadtplatz 33, 3270 Aarberg Beschwerde geführt werden.
Die Verordnung ist bei der Gemeindeschreiberei, Rathaus, Hauptgasse 10 erhältlich.
Sie kann auch via Internet hier eingesehen werden.