Traktandenliste - Ordentliche Gemeindeversammlung

25.04.2019

Dienstag, 4. Juni 2019, 20.00 Uhr im Rathaus, Hauptgasse 10, Saal (1. Stock)

Traktanden:


1. Protokoll vom 26. März 2019

2. Jahresrechnung 2018

3. Kreditabrechnung – Neubau Doppelkindergarten Beunde

4. Mitteilungen des Gemeinderates

5. Verschiedenes


Öffentliche Auflage und weitere Informationsmöglichkeiten zu den Versammlungsgeschäften:

• Das Protokoll vom 26. März 2019 (Trakt. 1) liegt 20 Tage vor der Gemeindeversammlung zur Einsichtnahme auf bzw. kann auf der Homepage (www.bueren.ch/de/verwaltung/dokumente ) eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Während der Auflagefrist bis zum Vortag der nächsten Gemeindeversammlung kann gegen das Protokoll bei der Gemeindeschreiberei z.H. des Präsidenten der Gemeindeversammlung schriftlich Einsprache erhoben werden (Art. 17 AWR).


• Die ungekürzte Fassung Jahresrechnung 2018 (Trakt. 2) kann 20 Tage vor der Gemeindeversammlung bei der Gemeindeschreiberei gratis bezogen werden oder auf der Homepage (www.bueren.ch/de/verwaltung/dokumente) eingesehen werden.

• Die übrigen Akten zu den Traktanden liegen 20 Tage vor der Versammlung beim Schalter der Gemeindeschreiberei im Rathaus, Hauptgasse 10 (EG), während den ordentlichen Büroöffnungszeiten öffentlich auf:

Montag           08:00 - 11:30 Uhr / 14:00 - 18:00 Uhr
Dienstag       08:00 - 11.30 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch       08:00 - 11:30 Uhr
Donnerstag 08:00 - 11:30 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag         08.00 - 14.00 Uhr (durchgehend)



Sämtliche Geschäfte werden in einer Botschaft, die allen Haushaltungen zugestellt wird, vorgestellt. Die Botschaft kann auch unter www.bueren.ch / Verwaltung / Dokumente eingesehen werden.

Beschwerden gegen Gemeindeversammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Seeland, Amthaus, Stadtplatz 33, 3270 Aarberg einzureichen (Art. 67a Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege).

Wer pflichtwidrig nicht anlässlich der Versammlung rügt, kann gegen einen gefassten Beschluss nachträglich nicht mehr Beschwerde führen (Art. 49a Gemeindegesetz).

Alle in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten sind zur Versammlung freundlich eingeladen.


Einwohnergemeinde Büren an der Aare
Gemeinderat

25.04.2019, 14:00 Uhr, va

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