Ortsplanungsrevision - Öffentliche Mitwirkungsauflage

18.06.2012

Ortsplanungsrevision - Öffentliche Mitwirkungsauflage

Der Gemeinderat Büren a.A. bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 im Zusammenhang mit der Ortsplanungsrevision Büren a.A. das Räumliche Entwicklungskonzept zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.

Das Räumliche Entwicklungskonzept liegt vom 14. Juni bis und mit 13. Juli 2012 in der Bauverwaltung, Kreuzgasse 32 sowie in der Gemeindeschreiberei, Rathaus, Hauptgasse 10, auf.

Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben können mittels entworfenen Fragebögen erfolgen und sind an die Bauverwaltung, Kreuzgasse 32, 3294 Büren a.A. zu richten.

Während der Mitwirkungsauflage findet am 28. Juni 2012 im Ratshaussaal, Hauptgasse 10 (1. OG) von 18.00 bis 19.30 Uhr eine öffentliche Fragestunde statt, an welcher das Planerteam sowie die Projektgruppe Ortsplanungsrevision die Fragen der Bevölkerung beantworten.

Die Unterlagen zur öffentlichen Mitwirkung des Räumlichen Entwicklungskonzeptes inklusive des dazugehörenden Fragebogens finden Sie unter Verwaltung / Onlineschalter / Bauverwaltung / Planung.

18.06.2012, 09:29 Uhr, as
 
 

Gemeindeverwaltung
Hauptgasse 10 / Rathaus, 3294 Büren an der Aare
Telefon: +41 32 352 03 10, Telefax: +41 32 352 03 11
gemeindeschreiberei(at)bueren.ch

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